logo Info Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV Archiv der Jahre 2005 bis 2013

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FAQ:

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Wasser, der Wasserreinhaltung und der Wassergenossenschaft:


Woher kommt die Färbung des Wassers und die unterschiedliche Sichttiefe

Woher kommt die Eutrophierung (Überdüngung) des Wassers

Was sind Wasserpflanzen und wie sind sie zu Unterscheiden?

Was sind Algen und warum entstehen sie?

Wie gelangen die Nährstoffe in das Wasser?

Warum sind Laubbäume am Wasser zu entfernen?

Warum ist das Füttern von Wasservögeln und Fischen verboten?

Was sind Zerkarien (Hautrötungen)?

Was ist der Grundwassserstrom?

Wer ist die Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV, und wofür ist sie zuständig?

Warum gibt es Bescheide der Wasserrechtsbehörde und weshalb wurden sie ausgestellt?

Wer darf am DOK IV Fischen und wer ist dafür zuständig?


   F:    Woher kommt die Färbung des Wassers und die unterschiedliche Sichttiefe

A:  Abgesehen von den Lichtverhältnissen und Spiegelungen des Ufers wird Trübung des Wassers ebenso wie die unterschiedlichen Farben (grün, blaugrün bis grau) von verschiedenen Elementen biologischer Art wie (Schwebe-) Algen, Bakterien und Plankton hervorgerufen. Diese wiederum können ultrafeine Sedimente tragen welche das Ganze ergrauen lassen. Spuren von Metallverbindungen (wie Eisen oder Kupfer) können die Farbintensität und Farbe dieser Teilchen zusätzlich noch verändern.

Für die verringerte Sichttiefe sind vor Allem die Schwebealgen verantwortlich.


   F:    Woher kommt die Eutrophierung (Überdüngung) des Wassers

A:  Eutrophierung ist die Nährstoffanreicherung in einem Gewässer und damit verbundenes übermäßiges Wachstum von Wasserpflanzen (z. B. Algen, Laichkraut). Mit dem Abwasser (u. a. Rückstände von Wasch- und Reinigungsmitteln, Fäkalien) und Abschwemmungen landwirtschaftlicher Flächen (Düngung) können große Mengen Nähstoffe (vor allem Phosphate und Nitrate) in die Gewässer gelangen und das Wachstum der Wasserpflanzen beschleunigen.


   F:    Was sind Wasserpflanzen und wie sind sie zu Unterscheiden?

A:  Die am DOK IV vorkommenden Wasserpflanzen sind grundsätzlich in 2 Gruppen zu Unterscheiden: die einzelligen Organismen = Algen sowie die mehrzelligen Arten = Makrophyten. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Makrophyten meist als Wasserpflanzen bzw. Schlingpflanzen bezeichnet.

Diese beiden Pflanzenarten stehen zueinander in einem Konkurrenzverhältnis das von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Der Wasserstand und die schwimmenden Algenfladen (durch Schattenstreuung) beeinflussen den Lichteinfall und damit dieses Verhältnis. Derzeit (2005) sind die Algen dominierend.


   F:    Was sind Algen und warum entstehen sie?

A:  Algen sind in allen Gewässern vorkommende Organismen, deren Wachstum von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird.

Grundlage für ihr Wachstum in Form einer Photosynthese sind Nährstoffe wie Nitrat und Phosphat. Weiters ist ihre Entwicklung von den Wassertemperaturen und Lichtverhältnissen abhängig. Während ihrer Wachstumsphase am Grund produzieren sie Sauerstoff mit dem das Wasser angereichert wird sowie Methangas, beides führt in späterer Folge zum Aufsteigen der Algenfladen an die Oberfläche.

Beim nachfolgenden Zerfallsprozess werden große Mengen an Sauerstoff verbraucht die wieder dem Wasser entzogen werden (siehe Wasser - Befunde => Sauerstoffzehrung) Die im Wasser wieder absinkenden Algen sind teilweise wieder Nährstoffe und der Rest Sediment (Grundschlamm).

Bei Wasseruntersuchungen wurden im DOK IV bisher 16 verschiedene Algensorten aus den Gruppen der Grün-, Blau-, Gold- Kiesel- und Jochalgen nachgewiesen.


   F:    Wie gelangen die Nährstoffe in das Wasser?

A:  Die Nährstoffe die am DOK IV zur Überdüngung führen und damit zum Pflanzenwachstum, sind: Nitrat, Nitrit, Phosphat und auch Amonium. Diese Stoffe enthält bereits der Grundwasserstrom der durch die (Stickstoff und Phosphat) Düngung der Felder vorbelastet ist. Die durch den Wind eingetragene Erde ist ein weiterer Nährstoffträger. Ein wesentlicher Anteil ist auch der Laubeintrag sowie die Düngung der Pflanzen und Rasenflächen auf den Anliegergrundstücken.


   F:    Warum sind Laubbäume am Wasser zu entfernen?

A:   Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung:

Die Pflanzung von Laubgehölzen auf den Böschungen in einem Bereich bis zu 5 m von der durchschnittlichen Wasseranschlagslinie ist nicht gestattet. Die an den Böschungen des Baggersees vorhandenen Laubbäume sind soweit zurück zu schneiden, dass kein Überhang über die Wasserfläche mehr vorhanden und somit ein wesentlicher Laubeintrag in den Grundwasserteich nicht mehr erfolgen kann.

Nach Inkrafttreten dieser Auflagen im Jahr 1981, wurde die Entfernung von Laubgehölzen wie vorgeschrieben generell durchgeführt. Daher sind alle danach wild wachsenden und bisher nicht entfernten oder auch gepflanzten Laubgehölze in den o. a. Bereichen ein Verstoß gegen diese Auflage der Behörde und umgehend zu entfernen.

Das in das Wasser fallende Laub ist ein zusätzlicher Nährstoffeintrag in das ohnehin mit Nitrat überbelastete Gewässer. Diese Überdüngung ist der Nährboden für das Algen- und Wasserpflanzenwachstum. Bei genauer Betrachtung der an der Oberfläche schwimmenden Algen ist auch immer wieder skelettiertes oder verfaultes Laub zu beobachten.


   F:    Warum ist das Füttern von Wasservögeln und Fischen verboten?

A:   Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung:

Jegliche Fütterung des derzeit vorhandenen Fischbestandes und der Wasservögel ist verboten.

Diese Vorschrift soll verhindern, dass Futterreste als Nährstoffe in das Wasser eingebracht werden, aber auch die Anzahl der Wasservögel möglichst gering gehalten wird. Die Stoffwechselprodukte von Enten und Schwänen sind eine zusätzliche Verunreinigung des Wassers, weiters enthält ihre Ausscheidung Saugwurmlarven (Zerkarien) die Verursacher der Badedermatitis sind.


   F:    Was sind Zerkarien (Hautrötungen)?

A:   Zerkarien kommen nahezu in jedem Naturbadegewässer zumindest in geringen Mengen vor. Sie verursachen die im Allgemeinen harmlose aber unangenehme Zerkarien- bzw. Badedermatitis. Bei höheren Wassertemperaturen ab ca. 20 Grad und gehäuften Auftreten von Wasserschnecken und Wasservögeln vermehren sie sich stark und können unangenehme Hautauschläge bei Menschen verursachen. Die Zerkarien durchlaufen einen Lebenszyklus der folgendermaßen aussieht:

Saugwurmeier werden über den Kot von Wasservögeln ausgeschieden, aus diesen schlüpfen Larven die Wasserschnecken befallen. In diesen Schnecken entwickeln sie sich zu Zerkarien (Gabelschwanzlarven) verlassen diese und suchen sich neue Wirte. Gelangen dann auf der Suche nach dem Hauptwirt, den Wasservögeln auch an den Menschen.

Der Mensch ist ein Fehlwirt. Wenn die Saugwürmer dies feststellen sind sie aber schon einige Millimeter in die Haut eingedrungen, sterben ab und verursachen rot entzündliche Stellen. Bei stärkeren Ausschlägen oder Entzündungen suchen sie bitte ihren Arzt auf.

Maßnahmen:
Vor dem Baden mit Sonnenschutzmitteln eincremen, da diese die natürlichen Lockstoffe überlagern. Nach dem Baden: Duschen und abfrottieren.

Aussetzen von Wasserschnecken fressenden Fischen, z.B. Karpfen, wird seitens des Fischereivereins seit einigen Jahren durchgeführt.
Wasservögel keinesfalls füttern!

Zitat von der Webseite: http://www.linz.at/aktuell/archiv/medis/45138.htm#4    
Die Zerkariendermatitis ist zwar lästig, aber völlig ungefährlich und hat absolut nichts mit der Wasserqualität der Badeseen zu tun.

Weitere Informationen sind auf folgenden Seiten zu finden:

http://www.salzburg.gv.at/zerkariendermatitis.doc
http://reflex.at/~biolab/Unterseiten/Gew_kdeseiten/badedermatitis.htm


   F:    Was ist der Grundwassserstrom?

A:   Das unterirdische Grundwasser bewegt sich mit einer Geschwindigkeit von ca. 0,5 m pro Tag von West nach Ost. Die Strömungsrichtung verläuft dabei ungefähr parallel zur Donau. Diese Zufuhr von Grundwasser ist deutlich beim Zufrieren zu beobachten. Am Westufer bildet sich an einigen Stellen, durch das wärmere einströmende Grundwasser, keine bzw. oder erst sehr spät eine bis zum Ufer gehende Eisdecke. Ähnlich ist die Situation seit ca. 20 Jahren im südlichen Bereich des DOK IV. Hier sickert Wasser vom Becken III über eine unterirdische (verschüttete) Verbindung ein. Aus einer Tiefbohrung aus dem industriellen Bereich wird dem Becken III leicht erwärmtes Grundwasser laufend zugeführt und hat daher im Winter eine höhere Temperatur als das Becken IV.

Das in das Becken IV einströmende Grundwasser ist u. a. durch die Düngung der Ackerflächen mit Nitrat, Nitrit und Phosphat bereits vorbelastet.


   F:    Wer ist die Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV, und wofür ist sie zuständig?

A:   Die Wassergenossenschaft zu Reinhaltung und Sanierung des DOK IV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes mit Pflichtmitgliedschaft für alle Grundeigentümer des DOK IV. Sie besteht aus:

Den Mitgliedern (ausschließlich Grundeigentümer von anliegenden Grundstücken) und den folgenden von der Generalversammlung aus ihren Reihen gewählten (ehrenamtlichen) Genossenschaftsorganen:

Dem aus 6 Personen bestehenden Ausschuss, incl. Obmann und Obmannstellvertreter, 2 Rechnungsprüfern und der mit 3 Personen besetzten Schlichtungsstelle. Der Verwalter der Genossenschaft ist die Immobilienverwaltung Karl J. Vielgrader.

Die Entstehungsgeschichte dieser Genossenschaft ist auf der Seite Chronik nachzulesen. Der ursprüngliche Gründungsgrund war das Ausbaggern (vertiefen) des DOK IV (Sanierung). Derzeit ist die Reinhaltung der vorwiegende Aufgabe.


   F:    Warum gibt es Bescheide der Wasserrechtsbehörde und weshalb wurden sie ausgestellt?

A:   Diese Bescheide wurden im Zusammenhang mit der Gründung der Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV sowie mit der Genehmigung des Ausbaggerns erlassen. Wesentlich sind 3 Bescheide der Wasserrechtsbehörde:

1) Die Genehmigung der Wassergenossenschaft (1982 - Statuten, Pflichtmitgliedschaft, Aufgaben und Status der Genossenschaft)
2) Die Bewilligung für das Ausbaggern (1982 - zahlreiche Auflagen für das Baggern und zur weiteren Wasserreinhaltung u. a. Fischen verboten)
3) Die Erlaubnis des Fischens am DOK IV (2000 - s.  FAQ - Fischen )


   F:    Wer darf am DOK IV Fischen und wer ist dafür zuständig?

A:   Das Fischen ist seit dem Jahr 2000 wieder gestattet. Allerdings nur mit gültiger Fischerkarte der Behörde und der Lizenz des Fischereivereins und nach dessen Regeln .

Der Fischbesatz sowohl von der (Höchst-) Menge als auch der Fischart (Prozentsatz an Raubfischen) ist von der Behörde vorgegeben. Im Rahmen einer Wasserprobenentnahme (Mai 2005) wurde aufgrund des vorhandenen Planktons in der Tiefe festgestellt, dass derzeit ein ausgewogenes Verhältnis der Menge der Fische zum Wasservolumen gegeben ist.