An sich sind die Stromkabel kein Thema mit dem man sich als Verbraucher befasst. Nur ist es wie bei vielen anderen Dingen am DOK IV etwas anders als sonst üblich.

Nach der Parzellierung Anfangs der (19) 60er Jahre gab es keinen Strom. Erst 1962 wurde auf Wunsch der Pächter das Gebiet mit Strom versorgt. Die damaligen Wiener Stadtwerke haben die Verlegung von Kabel wie vom Land NÖ aus landschaftsschutzrechtlichen Gründen verlangt, abgelehnt. Daraus hat sich ergeben dass die Wasser und Fischereigenossenschaft Groß- Enzersdorf dem Wunsch der Pächter entsprechend und auf deren Kosten die Kabel von der Firma Elin verlegt wurden. Es wurden in jeder Parzelle Sub- Zähler montiert und in Form einer Lichgemeinschaft abgerechnet. Die Anschlüsse waren normalerweise nur mit 10A Vorzählerseitig und mit einem Stromkreis mit 6A ausgelegt, dies entsprach einem Anschlusswert von ca.1.3KW. Das reichte für den gedachten Zweck für Wasserpumpen und eine Beleuchtung.

Die am DOK IV verlegten PVC Erd- Kabel entsprachen damals nicht dem Standard des E-Werks. Die Wiener Stadwerke haben erst 1972 nach jahrelangen Verhandlungen der Übernahme dieses privaten Stromnetzes zugestimmt.

Bei der Übernahme des Stromnetzes am DOK wurden Bedingungen mit den Wr. Stadtwerken vereinbart die kaum bekannt sind. Es wurden nur die Hauptkabel bis zu den Sicherungen der Schleifenkästen übernommen, die in einem Abstand von rund 200 m stehen.


Die die von dort zu den einzelnen Parzellen führenden Subkabel haben den Status von Steigleitungen. Deren Erhaltung und die Behebung von Störungen obliegt den jeweils daran angeschlossenen Verbrauchern! Diese Subkabel die meist rund 10 Parzellen versorgen sind ein Kabel mit jeweils einer Abzweigung (einem Kabelkopf) pro Parzelle.

Jene Parzellen die nach 1972 einen 380V (heute 400V) Anschluss erhalten haben sind direkt am Hauptkabel des E- Werks angeschlossen. Inwieweit es hier aus den ursprünglichen Vereinbarungen für die Subkabel eine gemeinsame Erhaltungspflicht gibt wird im Störungsfall zu klären sein. Die Dokumente die diese Übernahme beinhalten sind die Zustimmungserklärung für die Stadtwerke vom 1. 8. 1972, und das erläuternde Rundschreiben der Wasser- und Fischereigenossenschaft dazu. Weitere Unterlagen von damals den Stromanschluss betreffend sind ein Schreiben des Pächterschutzverbandes vom 5. 8. 1972 und die Abrechnung der Lichtgemeinschaft.

In der Vereinbarung mit den Wiener Stadtwerken ist im Punkt 8. die Verpflichtung der Wasser und Fischereigenossenschaft zur Dienstbarkeit zur Fühtung und Erhaltung der Kabelleitungen zu Gunsten der Wiener Stadtwerke angeführt. Diese Dienstbarkeit wurde nie im Grundbuch eingetragen und ein Teil der Leitungen liegt durch die Übernahme der Straßen auf Gemeindegrund. Einzige Ausnahme sind die Kabel die den DOK IV beim Trafo nach dem Ausbaggern im Jahr 1983 im Wasser von der Ostseite zur Westseite verlegt und wo diese Nutzung verdinglicht wurde.